Halle des Ahorn-Sportparks vom 2. bis 30. November geschlossen
Nach dem Beschluss der Landesregierung NRW wird es ab Montag, den 2. November 2020, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben. Diese beinhalten, dass ab dem 2. November der Vereinssport bis vorerst zum 30. November ausgesetzt werden muss. Individualsport zu zweit oder im gleichen Hausstand ist gemäß der Verordnung nur außerhalb geschlossener Räumlichkeiten erlaubt. Damit ist Squash in den nächsten vier Wochen nicht mehr möglich und auch der Ahorn-Sportpark schließt für sämtliche Vereinsangebote.